Neue Photovoltaik-Förderung des Klimafonds
von Rudolf Titz, 30.06.09 um 09:25 Uhr, 1 Kommentar, Kommentar verfassen
Der Klima- und Energiefonds (KLI.EN) hat gestern, 29.06.2009, die Modalitäten für die Photovoltaik-Förderung 2009 bekannt gegeben.
Für die Photovoltaik-Förderung in Privathaushalten ist ein Budget in der Höhe von 18 Mio Euro veranschlagt. Eine weitere Million davon geht in die Entwicklung von Photovoltaikkomponenten im Fertighausbau. Von diesen 18 Mio. Euro ist laut Präsidiumsbeschluss dem Burgenland 1 Mio. Euro zugeteilt. Dies entspricht einer Leistung von 400kWp als Aufdachanlagen.
Die 18 Mio. Euro stehen für die Investförderung von Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung bis 5 kWp zur Verfügung. Für Aufdachanlagen und frei stehende Anlagen werden 2.500 Euro/kWp ausbezahlt, für gebäudeintegrierte Anlagen (GIPV) gibt es 3.200 Euro/kWp.
In den Förderrichtlinien heißt es, dass etwaige Landesförderungen zuerst in Anspruch zu nehmen sind . Die Gesamtförderung aus Landes- und Bundesmitteln darf 60% - bezogen auf die Investitionskosten der Anlage (inkl. MWSt.) - nicht übersteigen.
Einreichung und Fristen
Die Förderungsaktion läuft von 04.08.2009 bis 30.11.2009. Fertigstellungsfrist für die Anlage ist der 31.07.2010. Die Rechnung für die Anlage muss innerhalb des Zeitraumes von 04.08.2009 bis 31.07.2010 datiert sein. Bis spätestens 31.10.2010 muss die Endabrechnung inkl. der geforderten Unterlagen bei der Abwicklungsstelle Kommunalkredit Public Consulting GmbH eingelangt sein.
Förderansuchen; Start 4. August, 10.00Uhr
Die Antragstellung erfolgt ab dem 04.08.2009, 10:00 Uhr, ausschließlich online auf der Website des Klimafonds. Für die vollständige Einreichung ist ein verbindliches Angebot einer Fachfirma über die Lieferung und Errichtung der beantragten Photovoltaik-Anlage Voraussetzung. Nach Übermittlung der Förderzusage muss der Abwicklungsstelle KPC innerhalb eines Monats die Annahmeerklärung und eine Auftragsbestätigung einer Fachfirma über die beantragte Photovoltaik-Anlage vorgelegt werden.
Weitere Informationen:
Photovoltaic Austria
Klimafonds
Kommunalkredit Public Consulting
Für die Photovoltaik-Förderung in Privathaushalten ist ein Budget in der Höhe von 18 Mio Euro veranschlagt. Eine weitere Million davon geht in die Entwicklung von Photovoltaikkomponenten im Fertighausbau. Von diesen 18 Mio. Euro ist laut Präsidiumsbeschluss dem Burgenland 1 Mio. Euro zugeteilt. Dies entspricht einer Leistung von 400kWp als Aufdachanlagen.
Die 18 Mio. Euro stehen für die Investförderung von Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung bis 5 kWp zur Verfügung. Für Aufdachanlagen und frei stehende Anlagen werden 2.500 Euro/kWp ausbezahlt, für gebäudeintegrierte Anlagen (GIPV) gibt es 3.200 Euro/kWp.
In den Förderrichtlinien heißt es, dass etwaige Landesförderungen zuerst in Anspruch zu nehmen sind . Die Gesamtförderung aus Landes- und Bundesmitteln darf 60% - bezogen auf die Investitionskosten der Anlage (inkl. MWSt.) - nicht übersteigen.
Einreichung und Fristen
Die Förderungsaktion läuft von 04.08.2009 bis 30.11.2009. Fertigstellungsfrist für die Anlage ist der 31.07.2010. Die Rechnung für die Anlage muss innerhalb des Zeitraumes von 04.08.2009 bis 31.07.2010 datiert sein. Bis spätestens 31.10.2010 muss die Endabrechnung inkl. der geforderten Unterlagen bei der Abwicklungsstelle Kommunalkredit Public Consulting GmbH eingelangt sein.
Förderansuchen; Start 4. August, 10.00Uhr
Die Antragstellung erfolgt ab dem 04.08.2009, 10:00 Uhr, ausschließlich online auf der Website des Klimafonds. Für die vollständige Einreichung ist ein verbindliches Angebot einer Fachfirma über die Lieferung und Errichtung der beantragten Photovoltaik-Anlage Voraussetzung. Nach Übermittlung der Förderzusage muss der Abwicklungsstelle KPC innerhalb eines Monats die Annahmeerklärung und eine Auftragsbestätigung einer Fachfirma über die beantragte Photovoltaik-Anlage vorgelegt werden.
Weitere Informationen:
Photovoltaic Austria
Klimafonds
Kommunalkredit Public Consulting
Tags: Gebäudeintegrierte Photovoltaik Förderungen PV Austria Ökostrom Klimafonds






