Klimafonds-Förderung Neu: „Kleine Anlage schlägt große Anlage“
von Rudolf Titz, 22.07.09 um 14:55 Uhr, 0 Kommentare, Kommentar verfassen
Nun ist die Photovoltaik-Förderung des Klima- und Energiefonds (KLIEN) endlich da und auf Grund der Einspeisetarife von mehreren Anbietern, wie z.B. Verbund, kann jetzt auch etwas über die Anlagengröße und die Amortisationszeit gesagt werden. Die Kernaussage ist auf jeden Fall – große Anlagen machen für private Haushalte keinen Sinn und es gilt jetzt wirklich: „Klein ist Fein“.
Sie werden sich jetzt fragen, wie ich zu dieser Überlegung und Aussage kommen. Tatsache ist, dass ein normaler Haushalt im Jahr ca. 3.500 bis 4.000 kWh Strom verbraucht. Dabei wird ein geringer Anteil im Sommer und
der überwiegende Teil im Winter verbraucht. Die KLIEN-Förderung zielt darauf ab, dass der Anlagenbetreiber im Netzparallelbetrieb den erzeugten Strom zuerst selbst verbraucht und die Überschussenergie ins Netz speist. Legt man diese beiden Tatsachen übereinander, dann wird sehr schnell klar, dass eine große Anlage im Sommer zu hoher Überschussenergie und damit zu Netzeinspeisungen führt. Nachdem die eingespeiste Energie aber deutlich schlechter bezahlt wird (meist unter 10 cent pro kWh) als die bezogene Energie (meist um ca. 20 cent pro kWh) führt die Lieferung von Überschussenergie an einen Abnehmer auf jeden Fall zu deutlichen Verlusten für den Anlagenbetreiber. Für einen normalen Haushalt kann ich jedenfalls nur Anlagen bis zu einer Größe von 1,5 bis maximal 2 kWp empfehlen (um 2 kWp sinnvoll im Sommer zu verbrauchen müssen Sie von ca. 7.00 Uhr bis ca. 20.00 Uhr ständig zwei Kochplatten oder eine Wärmepumpe und eine Kochplatte oder 20 Stück 100 Watt Glühlampen in Betrieb haben – wer hat das schon in einem Haushalt???). Derartige Anlagen rechnen sich unter Berücksichtigung der KLIEN-Förderung in ca. 10 Jahren. Bei der Produktion von viel Überschussenergie wird die Amortisationszeit deutlich verlängert und 15 Jahre und mehr sind keine Seltenheit. Nur wer in seinem Haushalt eine Klimaanlage und eine Brauchwasserwärmepumpe und zahlreiche Elektrogeräte mit Zeitvorwahl und eine Pool-Umwälzpumpe verwendet sollte sich eine größere Photovoltaikanlage als 2 kWp anschaffen. Sonst wird man zum Geldlieferanten für jene Firma die einem die Überschussenergie abnimmt.
Bezüglich eines Vertrages mit einem Abnehmer für Überschussenergie rate ich zu besonderer Vorsicht. Die mir bisher bekannten Abnahmeverträge täuschen mit relativ guten Einspeisetarifen und haben dann noch eine monatliche oder quartalsweise Bearbeitungsgebühr parat. Diese Bearbeitungsgebühren fressen einen Großteil der eingespeisten Energie auf und es kann und wird passieren, dass Sie als Lieferant noch dafür bezahlen, dass Sie liefern dürfen. So kann es wohl nicht sein – oder? Lesen Sie also den Vertrag genau durch – ein guter Name sagt noch nichts über die Vertragsgestaltung aus – lassen Sie sich nicht über den Tisch ziehen!
Alle Informationen zur neuen KLIEN-Förderung finden Sie hier:
Klimafonds-Förderaktion Photovoltaik
Sie werden sich jetzt fragen, wie ich zu dieser Überlegung und Aussage kommen. Tatsache ist, dass ein normaler Haushalt im Jahr ca. 3.500 bis 4.000 kWh Strom verbraucht. Dabei wird ein geringer Anteil im Sommer und
der überwiegende Teil im Winter verbraucht. Die KLIEN-Förderung zielt darauf ab, dass der Anlagenbetreiber im Netzparallelbetrieb den erzeugten Strom zuerst selbst verbraucht und die Überschussenergie ins Netz speist. Legt man diese beiden Tatsachen übereinander, dann wird sehr schnell klar, dass eine große Anlage im Sommer zu hoher Überschussenergie und damit zu Netzeinspeisungen führt. Nachdem die eingespeiste Energie aber deutlich schlechter bezahlt wird (meist unter 10 cent pro kWh) als die bezogene Energie (meist um ca. 20 cent pro kWh) führt die Lieferung von Überschussenergie an einen Abnehmer auf jeden Fall zu deutlichen Verlusten für den Anlagenbetreiber. Für einen normalen Haushalt kann ich jedenfalls nur Anlagen bis zu einer Größe von 1,5 bis maximal 2 kWp empfehlen (um 2 kWp sinnvoll im Sommer zu verbrauchen müssen Sie von ca. 7.00 Uhr bis ca. 20.00 Uhr ständig zwei Kochplatten oder eine Wärmepumpe und eine Kochplatte oder 20 Stück 100 Watt Glühlampen in Betrieb haben – wer hat das schon in einem Haushalt???). Derartige Anlagen rechnen sich unter Berücksichtigung der KLIEN-Förderung in ca. 10 Jahren. Bei der Produktion von viel Überschussenergie wird die Amortisationszeit deutlich verlängert und 15 Jahre und mehr sind keine Seltenheit. Nur wer in seinem Haushalt eine Klimaanlage und eine Brauchwasserwärmepumpe und zahlreiche Elektrogeräte mit Zeitvorwahl und eine Pool-Umwälzpumpe verwendet sollte sich eine größere Photovoltaikanlage als 2 kWp anschaffen. Sonst wird man zum Geldlieferanten für jene Firma die einem die Überschussenergie abnimmt.
Bezüglich eines Vertrages mit einem Abnehmer für Überschussenergie rate ich zu besonderer Vorsicht. Die mir bisher bekannten Abnahmeverträge täuschen mit relativ guten Einspeisetarifen und haben dann noch eine monatliche oder quartalsweise Bearbeitungsgebühr parat. Diese Bearbeitungsgebühren fressen einen Großteil der eingespeisten Energie auf und es kann und wird passieren, dass Sie als Lieferant noch dafür bezahlen, dass Sie liefern dürfen. So kann es wohl nicht sein – oder? Lesen Sie also den Vertrag genau durch – ein guter Name sagt noch nichts über die Vertragsgestaltung aus – lassen Sie sich nicht über den Tisch ziehen!
Alle Informationen zur neuen KLIEN-Förderung finden Sie hier:
Klimafonds-Förderaktion Photovoltaik






